Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zustandekommen eines Vertrags
Für alle Verkaufsvereinbarungen ist stets unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sowie Absprachen mit unseren Verkaufsberatern erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Muster bleiben unser Eigentum.
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Diese Bedingungen haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindung. Die Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn ihnen bei Eingang nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewicht-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Kaufpreis und Nebenkosten
Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Waren oder Leistungen, die innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluß geliefert oder erbracht werden sollen, ist die Erhöhung eines zugesagten Preises nicht zulässig.
Unsere Preise verstehen sich ab Lager Trosdorf oder Lieferwerk zuzüglich Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten, sowie zuzüglich Mehrwertsteuer.
Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung und vor Absendung der Ware die Löhne oder sonstige Kosten einschließlich der Bezugskosten beim Vorlieferanten, so sind wir berechtigt, zu dem ursprünglichen Kaufpreis die erhöhten Kosten zuzuschlagen; dies gilt nicht bei Preiszusagen für Waren oder Leistungen, die innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluß geliefert oder erbracht werden sollen.

Lieferungen, Lieferfrist
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten versichert.
Die angegeben Lieferfristen und Lieferzeiten sind als unverbindliche Termine zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich, schriftlich, ein fester Liefertermin vereinbart ist.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuzögern. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, Dies gilt auch für unsere Vorlieferanten. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie vom Vertrag zurücktreten.
Falls wir in Verzug geraten, kann der Besteller nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, falls die Ware zum Fristablauf nicht abgesandt oder als versandbereit gemeldet ist. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären.
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, es könnte uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.
Haftung wegen nicht rechtzeitiger Lieferung scheidet auch dann aus, wenn wir zur Erfüllung der von uns geschuldeten Leistung Materialien verarbeiten müssen, die wir von Herstellern oder Händlern beziehen müssen, und wenn nachweislich die Belieferung verspätet geschieht (Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung).
Jedwede Haftung wegen Nichterfüllung ist weiter dann ausgeschlossen, wenn zur Erbringung der Leistung notwendige Materialien überhaupt nicht geliefert werden (Selbstbelieferungsvorbehalt).
Zahlung
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt - wenn nichts anderes vereinbart ist - innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Auf Porto und Verpackungskosten wird kein Skonto gewährt.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und ohne Skontogewährung angenommen. Diskont, Spesen und Wechselsteuer trägt der Käufer: diese Kosten werden dem Käufer von uns in Rechnung gestellt. Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung, sofern nicht uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Zahlungsverzug
Werden vom Käufer Zahlungstermine überschritten, so sind wir berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an 18 % Verzugszinsen zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten und Vorkasse oder Sicherheiten für ausstehende Lieferungen zu verlangen, weiterhin sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort in Rechnung zu stellen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftiger und bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden.
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Händler, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum bzw. Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum bzw. Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Verkäufer verwahrt unser Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich. Ware, an der uns das Eigentum bzw. Miteigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Diesbezügliche Kosten trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 von 100, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Gewährleistungsbestimmungen
Beanstandungen wegen offensichtlich mangelhafter und unvollständiger Lieferungen sind spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware, jedenfalls vor dem Einbau oder der Weiterveräußerung, schriftlich vorzubringen.
Von uns hergestellte, gelieferte und bearbeitete Gegenstände und Teile hiervon werden nach unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach Absendung oder Übergabe, nachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere von Material- oder Herstellungsfehlern, unbrauchbar werden und wenn solche Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt worden sind. Des Weiteren hat der Besteller die Rechte gemäß § 476 a BGB.
Alle Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen für gelieferte Teile, an denen der Besteller eigenmächtig Änderungen oder Nachbesserungen vorgenommen hat oder wenn die Mängel auf natürlichen Verschleiß oder auf Temperatur-, Witterungs- und ähnliche Einflüsse oder auf Verwendung ungeeigneter Medien zurückzuführen sind.
Dem Besteller wird das Recht vorbehalten, bei Unmöglichkeit oder fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht bei zugesicherten Eigenschaften.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.

Haftung
Über die bereits enthaltenen Haftungsregelungen hinaus gilt folgendes:
Insoweit in unserem Unternehmen aus von Kunden gelieferten oder aus von uns beschafften Materialien ein neues Werk hergestellt wird, ist jegliche Haftung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Außerdem beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Schäden an der von unserem Unternehmen gelieferten Anlage.
Die Haftung für Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit, der von unserem Unternehmen gelieferten Anlage außerhalb der Anlage selbst entsteht, ist ausgeschlossen, soweit es das Gesetz zulässt.
Im Übrigen beschränkt sich die Haftung in jedem Falle auf den Schadensersatz, den die von uns für das Unternehmen gedeckte Betriebshaftpflichtversicherung anerkennt und erstattet.
Für die Druckfestigkeit von Schlauchleitungen haften wir nur in der Weise, dass die übliche Druckprüfung im Herstellerwerk gewährleistet wird. Da grundsätzlich in unserem Unternehmen keine erneute Prüfung der Druckfestigkeit vorgenommen wird, kann für die Druckfestigkeit selbst keine Haftung übernommen werden, es sei denn, auf besonderen Wunsch des Vertragspartners wird gegen Berechnung eine erneute Prüfung in unserem Unternehmen vorgenommen.

Konstruktionsunterlagen
Sämtliche Skizzen, Zeichnungen, Stücklisten und sonstige im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrags gefertigten technischen Unterlagen bleiben unser Eigentum. Das Urheberrecht steht uns zu. Die bezeichneten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Datenschutz
Unser Unternehmen ist berechtigt, Daten, die im Rahmen der Geschäftsverbindung im Unternehmen bekannt und registriert werden, nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bamberg. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile Gerichtsstand Bamberg vereinbart. Das gleiche gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. Für ein gerichtliches Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bamberg vereinbart.

Änderungen/Schlussbestimmungen
Es gilt Deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgebend.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.